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AUGLA Autoglas - Ihr Garant für Sicherheit & Durchblick |
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![]() Rechtstipp: Kalibrierungsfahrten nach dem
Scheibentausch Für einen einwandfreien und herstellerkonformen
Frontscheibenwechsel reichen Sauberkeit und Genauigkeit längst nicht
mehr aus. Denn während Montagefehler bei Regensensoren unkritisch sind,
können diese lebensbedrohende Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die
Sensoren oder Kameras sicherheitsrelevante Funktionen übernehmen. „Als
Beispiele seien die Steuerung von Matrixscheinwerfern oder Spurhalte-
und Abstandserkennungssysteme genannt“, erklärt Dr. Wolf-Henning Hammer,
Rechtsanwalt bei der ETL Kanzlei Voigt. „Die möglichen Folgen einer
nachlässigen Montage reichen dann von der Blendung des Gegenverkehrs
über Auffahrunfälle bis hin zum Verlassen der Fahrbahn. So führt z.B.
eine Differenz von nur einem Grad bei der für den Spurhalteassistenten
zuständigen Kamera auf 100 Meter Strecke zu einer Abweichung von fast
1,8 Metern. Das Risiko wird deutlich, wenn man bedenkt, dass ein mit
einer Geschwindigkeit von 150 km/h fahrendes Auto diese innerhalb von
2,4 Sekunden zurücklegt.“ Auch die Konsequenzen einer fehlerhaft
angeschlossenen Kameraheizung können gravierend sein, wenn die Scheibe
bei niedrigen Temperaturen beschlägt und z.B. die
Verkehrszeichenerkennung nicht korrekt funktioniert. Was ist bei der Kalibrierung zu beachten? Die Vorgehensweise ist herstellerabhängig
verschieden, wobei grundsätzlich in statische und dynamische
Kalibrierung unterschieden wird. Die dynamische Kalibrierung hat den
Vorteil, dass sie quasi „selbsttätig“ erfolgt. Zur Initialisierung
versetzt der Servicemitarbeiter das Steuergerät per Diagnosegerät in den
Kalibrierungsmodus. Während der vorgeschriebenen Kalibrierungsfahrt
stimmen sich die Komponenten anschließend selbsttätig ab. Der
Rechtsanwalt betont: „Diese Fahrt sollte auch tatsächlich von der
Werkstatt durchgeführt werden. Keinesfalls darf der Automatismus dazu
verleiten, das Signal vor Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden zu setzen
und ihm quasi die Kalibrierungsfahrt zu überlassen.“ Denn abgesehen von
den Gefahren, die aus der fehlenden Abstimmung der Komponenten
resultieren, muss die Kalibrierungsfahrt nach einem vom Hersteller genau
festgelegten Muster erfolgen. Und wenn das System z.B. eine durchgängige
Fahrt mit fest vorgegebener Dauer und Geschwindigkeit vorschreibt, der
Kunde aber im städtischen Stau festhängt, kann es passieren, dass das
System die Kalibrierung abbricht. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Kunde eine Strecke fährt, auf der die erforderlichen klaren
Referenzmarken fehlen. Unterlass der Kalibrierungsfahrt führt zu
erheblichen Risiken „Die rechtlichen Folgen für die Werkstatt sind
gravierend“, erläutert Wolf Henning Hammer. „Da die geschuldete Leistung
nicht vollständig erbracht wurde, ist auch der Werklohn (noch) nicht
fällig. Zudem drohen haftungsrechtliche, mitunter existenzbedrohende
Konsequenzen, wenn es infolge der unterlassenen Kalibrierungsfahrt zu
einem Unfall kommt.“ Hinzu komme der vermeidbare Betrugsvorwurf nach §
263 StGB, wenn die nicht durchgeführte Kalibrierungsfahrt berechnet
wurde. Der Rechtsanwalt empfiehlt: „Die sicherste Methode derartige
Probleme zu vermeiden ist es, die vorgeschriebene Kalibrierungsfahrt
auch tatsächlich mit einem angeschlossenen Diagnosegerät mit der
modellspezifischen Software durchzuführen und anschließend mit einem
Protokollausdruck zu dokumentieren.“ Was tun bei Leistungsverweigerung des
Versicherers? Dies gelte auch für die
Abrechnung mit dem Versicherer. „Hier kommt es insbesondere beim
Kaskoschaden immer wieder zu Problemen, wenn der Versicherer sich auf
die Bedingungen beruft und die Erstattung der Kosten für die
Kalibrierung der Assistenzsysteme verweigert“, unterstreicht
Wolf-Henning Hammer. So heißt es z.B. in den aktuellen Musterbedingungen
des GDV unter Punkt A.2.2.1.5: „Nicht
zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-,
Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren
sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.“
Das Fazit des ETL-Rechtsanwalts: „Ist der Ausschluss eindeutig, gibt es
regelmäßig nichts zu rütteln. Wo der Versicherer allerdings versucht,
sich mit schwammigen Argumenten aus der Affäre zu ziehen, sollte sich
die Werkstatt gar nicht erst auf eine Diskussion mit dem Versicherer
einlassen, sondern gleich einen versierten Anwalt zu Rate ziehen.“ Dies
gelte unabhängig davon, ob es sich um die dynamische oder statische
Kalibrierung handelt. Quelle: colornews / schaden.news BVA (Bundesverbands
Autoglaser): 7 Tipps für den
Scheibentausch bei Fahrzeugen mit automatisierten Fahrfunktionen Wie wappnet sich der K&L-Betrieb für die Sensoren
und Systeme der neueren Pkw? Im dritten Teil seiner Infoserie zum Thema
Fahrerassistenzsysteme gibt der Bundesverband Autoglaser (BVA) wichtige
Hinweise und Empfehlungen, worauf beim Tausch der Windschutzscheibe zu
achten ist. Denn neue Funktionen wie das automatisierte Fahren bergen
für den Fachbetrieb Haftungsrisiken. colornews.de|schaden.news fasst die
wesentlichen Aspekte zusammen. 1. Fahrwerk überprüfen! Ob Front-, Nachtsicht- oder Umfeldkamera,
Radarsystem, Laserscanner oder Matrixscheinwerfer: Der BVA weist darauf
hin, dass alle diese Systeme von der Hinterachse als geometrische
Fahrachse des Fahrzeugs abhängig sind. Sollte das Fahrwerk nicht in
Ordnung sein, ist eine entsprechende Achseinstellung erforderlich. Diese
Arbeit zieht bei nahezu allen Herstellern eine Kalibrierung der übrigen
(fahrwerksbezogenen) Sensorsysteme nach sich. 2. Annahmeprozess anpassen Um Mehraufwände zu vermeiden, empfiehlt der BVA,
den Annahmeprozess so anzupassen, dass im Rahmen einer Dialogannahme mit
dem Kunden direkt die elektronische Eingangsdiagnose sowie eine
Überprüfung der geometrischen Fahrachse vorgenommen werden. Eventuell
auftretende Mängel können dann direkt mit dem Kunden besprochen und in
den Auftrag aufgenommen werden.
Für die Kalibrierung bestehen gewisse bauliche
Anforderungen. Der BVA verweist darauf, dass für die meisten
Anwendungsfälle ein Arbeitsplatz mit einer Länge von 7,5 Metern und
einer Breite von 5 Metern ausreicht. In Einzelfällen (z. B. Frontkamera
Subaru, Umfeldkameras der VW-Gruppe) könne die erforderliche Länge
jedoch auch auf ca. 9 Meter steigen. 4. Ebenheit Vorgaben bestehen auch an die Ebenheit des
Bodens. Hier rät der BVA Mehrmarkenwerkstätten, sich an der höchsten
Anforderung zu orientieren, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. Diese
findet sich aktuell bei Audi, da hier bei allen Modellen mit
Matrix-LED-Scheinwerfern nach dem Scheibentausch die Kalibrierung der
Scheinwerfer vorgeschrieben ist. Hierfür sei wiederum ein
Scheinwerfereinstellplatz erforderlich. 5. Technische Ausstattung Der Bundesverband verweist darauf, dass für die
korrekte Kalibrierung und Justierung moderner Fahrerassistenzsysteme
verschiedene Geräte zur Ausstattung gehören sollten:
·
Scheinwerfereinstellgerät der neuesten Generation
·
Batterie-Ladeerhaltungsgerät (mind. 35A)
6. Schulen, trainieren, weiterbilden!
Enorm wichtig ist zudem die Qualifizierung der
Mitarbeiter durch geeignete Schulungsmaßnahmen. Diese werden entweder
direkt von Geräteherstellern
wie Hella Gutmann Solutions,
dem ZKF
oderberufsbildenden
Instituten wie dem IbF Halle
angeboten. Auch der Besuch der neuen Fachmesse „tasc“
mit Schwerpunkten in den Bereichen Autoglas, Smart Repair und
Fahrzeugaufbreitung wird vom BVA
empfohlen.
7. Herstellervorgaben!
Selbstverständlich bleiben die Herstellvorgaben auch weiterhin das Maß
der Dinge. Dafür sollten Mehrmarkenwerkstätten immer auf die
Originaldaten der verschiedenen Hersteller zurückgreifen. Quelle: colornews / schaden.news Mit der neuen
Funktion „ai“, also „Artificial Intelligence“ (künstliche Intelligenz)
bringt Audi schon bald eine neue Stufe des autonomen Fahrens in die
Serie. Wie sich dieser zusätzliche Komfort des Autofahrers jedoch auf
die Arbeit von K&L-Werkstätten auswirkt, erklärt das Franchise-System
Wintec Autoglas in einer Meldung. „Für den Reparaturbetrieb hat dieser
Komfortgewinn haftungstechnische Konsequenzen“, erklärt Gordon Kahler,
technischer Leiter der Wintec AG, der sich auch im Fachausschuss
Fahrerassistenzsysteme des Bundesverbands Autoglaser (BVA) engagiert.
„Durch diesen hohen Grad der Automatisierung ist ein Eingreifen durch
den Fahrer nicht mehr notwendig. Dies gilt auch für Gefahrensituationen.
Der Fahrer wird somit aus der Verantwortung genommen.“ Fachbetrieb
kann belangt werden Die Haftung
für die ordnungsgemäße Funktion der Systeme liegt beim
Automobilhersteller. Kann dieser nach einem Unfall jedoch nachweisen,
dass ein nicht fachgerechter Eingriff in die Systeme stattgefunden hat,
kann dies auf den Fachbetrieb zurückfallen, der den letzten
Scheibentausch durchgeführt hat. Als nicht fachgerecht gilt dabei alles,
was von den Herstellervorgaben abweicht. „Um unvorhergesehene
Haftungsrisiken von vornherein auszuschließen, ist es beim
Scheibentausch künftig umso wichtiger, auf die exakte Einhaltung der
Herstellervorgaben zu achten“, rät Gordon Kahler und weist besonders auf
ergänzende Angaben wie „erforderliche Zusatzarbeiten“ hin. Aufbau von
Kompetenz und Technik erforderlich Aus Sicht von
Gordon Kahler bedeutet das zweierlei: „Zum einen kommt der Fachbetrieb,
der auch künftig die Scheiben moderner Pkw tauschen will, um die
Anschaffung entsprechender Geräte nicht herum.“ Mit diesen lassen sich
Kalibrierung und Justierung durchführen sowie im Ernstfall die
notwendigen Nachweise über eine ordnungsgemäße Reparatur erbringen. „Auf
der anderen Seite müssen Betriebe ihre Autoglasspezialisten regelmäßig
schulen und vor allem für das Thema Herstellervorgaben sensibilisieren.“ Wintec: "Glas
bleibt lukrativ, aber…" Werkstätten,
die diese beiden Kriterien erfüllen, können auch künftig erfolgreich
sein, ist Gordon Kahler überzeugt: „Das Geschäft mit Autoglas wird sich
umso mehr lohnen, denn der Aufwand für den Scheibentausch steigt durch
die neuen Systeme enorm an.“ Besonders relevant sei das für jene
Autoglas-Betriebe, die verstärkt Flotten zu ihrem Kundenstamm zählen:
„Eine interne Auswertung hat ergeben, dass die Kalibrierungsquote nach
dem Scheibentausch bei Fuhrparks über 50 Prozent beträgt.“ Im
Gesamtmarkt hingegen müsse nur in 13 Prozent der Fälle nach dem
Scheibentausch neu kalibriert und justiert werden. Das könne sich jedoch
schnell ändern, meint der Wintec-Spezialist: „Im Flottensegment hat sich
die Kalibrierungsquote innerhalb von nur zwei Jahren verdoppelt.“ Quelle: colornews / schaden.news
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